Antragsverfahren
Die INTERREG-Fördermittel werden gemäß den Auswahlkriterien und den Förderhöchstgrenzen für grenzüberschreitende deutsch-dänische Projekte vergeben.
Antragsteller können sein:
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Kommunen, Regionen und andere öffentliche Institutionen, hierunter Behörden
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Hochschulen, Akademien
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öffentlich-rechtliche Institutionen wie Stiftungen, Anstalten, Körperschaften
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Verbände, Kammern
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sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch privat-rechtliche Organisationen, z.B. Fördervereine, Branchenorganisationen, Stiftungen.
Region Syddanmark - Email: kontakt@regionsyddanmark.dk