Der INTERREG-Ausschuss soll sowohl als Begleitausschuss die ordnungsgemäße Durchführung des INTERREG-Programms überwachen als auch als Lenkungsausschuss über die Bewilligung von Projekten entscheiden.
Aufgaben des INTERREG-Ausschusses:
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Prüfung und Billigung der Kriterien für die Auswahl der Projekte
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Bewertung der Fortschritte des Programms
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Prüfung der Ergebnisse gegenüber den festgelegten Zielen sowie Bewertungen
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Prüfung und Billigung des jährlichen Durchführungsberichts
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Unterrichtung über den jährlichen Kontrollbericht und etwaige Bemerkungen der Kommission zu dem Bericht
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Vorschläge zu Änderungen des Operationellen Programms
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Änderungsvorschläge an die Verwaltungsbehörde zur verbesserten Programmabwicklung
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Prüfung und Billigung von Vorschlägen zur Änderung der Entscheidung der Kommission (Finanzplan)
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Überwachung der ordnungsgemäßen Durchführung des Programms gemeinsam mit der Verwaltungsbehörde
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Begleitung anhand von Indikatoren
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Bewilligung von Projekten
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Stellungnahme zu sonstigen grundsätzlichen Fragen der Programmumsetzung
Beschlussfassung:
Entscheidungen des INTERREG-Ausschusses werden im Konsens gefasst.
Zusammensetzung:
Folgende Institutionen sind im INTERREG-Ausschuss vertreten:
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INTERREG-Programmträger (Region Syddanmark, die Region Schleswig und die K.E.R.N. Region)
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Wirtschaft und Arbeitsmarkt
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Umwelt
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Ausbildung und Forschung
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Gleichstellung
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Deutsche Minderheit in Dänemark und Dänische Minderheit in Deutschland
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Die regionalen Kommunen
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Bundesregierung und der dänische Staat
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Landesregierung Schleswig-Holstein
Mitglieder und StellvertreterInnen des Ausschusses