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INTERREG

INTERREG-Ausschuss

Der INTERREG-Ausschuss soll sowohl als Begleitausschuss die ordnungsgemäße Durchführung des INTERREG-Programms überwachen als auch als Lenkungsausschuss über die Bewilligung von Projekten entscheiden.

Aufgaben des INTERREG-Ausschusses:

  • Prüfung und Billigung der Kriterien für die Auswahl der Projekte
  • Bewertung der Fortschritte des Programms
  • Prüfung der Ergebnisse gegenüber den festgelegten Zielen sowie Bewertungen
  • Prüfung und Billigung des jährlichen Durchführungsberichts
  • Unterrichtung über den jährlichen Kontrollbericht und etwaige Bemerkungen der Kommission zu dem Bericht
  • Vorschläge zu Änderungen des Operationellen Programms
  • Änderungsvorschläge an die Verwaltungsbehörde zur verbesserten Programmabwicklung
  • Prüfung und Billigung von Vorschlägen zur Änderung der Entscheidung der Kommission (Finanzplan)
  • Überwachung der ordnungsgemäßen Durchführung des Programms gemeinsam mit der Verwaltungsbehörde
  • Begleitung anhand von Indikatoren
  • Bewilligung von Projekten
  • Stellungnahme zu sonstigen grundsätzlichen Fragen der Programmumsetzung

Beschlussfassung:
Entscheidungen des INTERREG-Ausschusses werden im Konsens gefasst.

Zusammensetzung:
Folgende Institutionen sind im INTERREG-Ausschuss vertreten:

  • INTERREG-Programmträger (Region Syddanmark, die Region Schleswig und die K.E.R.N. Region)
  • Wirtschaft und Arbeitsmarkt
  • Umwelt
  • Ausbildung und Forschung
  • Gleichstellung
  • Deutsche Minderheit in Dänemark und Dänische Minderheit in Deutschland
  • Die regionalen Kommunen
  • Bundesregierung und der dänische Staat
  • Landesregierung Schleswig-Holstein

Mitglieder und StellvertreterInnen des Ausschusses 


Siden er sidst opdateret 1-11-2011
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Region Syddanmark | Damhaven 12 | DK-7100 Vejle | Email: kontakt@regionsyddanmark.dk | Tel: +45 76 63 10 00 | Fax: +45 76 63 20 00