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ANTRAGSVERFAHREN

Auswahlkriterien

Auswahlkriterien als PDF-Datei

Aus Gründen der Lesbarkeit wird in diesem Dokument nur die männliche Form verwendet, damit werden gleichermaßen Frauen angesprochen.

Anträge auf Förderung grenzüberschreitender Projekte im Rahmen des Operationellen Programms „INTERREG IV A Syddanmark-Schleswig-K.E.R.N“ 2007-2013 werden anhand von formalen, qualitativen und Querschnittskriterien bewertet und ausgewählt.

Die Anwendung der transparenten Kriterien soll dazu beitragen, dass die Ziele des Programms erreicht werden.

Es gehört zu den Aufgaben des INTERREG-Ausschusses (Begleitausschuss), die Kriterien für die Auswahl der kofinanzierten Vorhaben zu prüfen und zu billigen (Art. 65 Buchstabe a) der VO (EG) Nr. 1083/2006 des Rates vom 11.07. 2006) sowie die Auswahl der Projekte zu übernehmen (i.S. Art.19 Abs. 3 der VO Nr. 1080/2006).

Für die Auswahl der Projekte sind grundsätzlich die nachfolgenden Auswahlkriterien relevant:

Bei den formalen Kriterien der Projektauswahl handelt es sich um Grundanforderungen (A), die jedes Projekt in der nachfolgend bezeichneten Weise erfüllen muss.

Die qualitativen Kriterien (B) und die Querschnittskriterien (C) werden in die inhaltliche Bewertung der Projekte einbezogen. Diese Kriterien finden sich zugleich in den erwarteten Effekten des Projektes wieder, die im Förderantrag näher zu beschreiben und zu quantifizieren sind; im Zuge der Projektdurchführung werden die Effekte anhand von Indikatoren regelmäßig evaluiert.

Die Erfüllung der Auswahlkriterien wird vom INTERREG-Sekretariat überprüft und dokumentiert.

A Grundanforderungen (formale Kriterien)

  • Der Antrag muss korrekt auf dem INTERREG-Antragsformular vorliegen und vom Leadpartner unterzeichnet sein; dazu gehören der Kosten- und Finanzierungsplan (Antrag Anlage 1) sowie die Zusage der Beteiligung und Finanzierung (Antrag Anlage 2) für jeden Projektpartner.
  • Das Projekt soll von mindestens einem deutschen und einem dänischen Projektpartner durchgeführt werden, die in der Förderregion ansässig sind [1] und von denen einer zugleich die Funktion des Leadpartners ausübt.
  • Die Projektaktivitäten sollen durchweg in der Programmregion stattfinden und dort Nutzen stiften.
  • Die Projektpartner müssen die Kofinanzierung aus öffentlich-rechtlichen oder öffentlich-ähnlichen Mitteln nachweisen können; private Mittel sind begrenzt und nur unter bestimmten Bedingungen als Kofinanzierung möglich. [2]
  • Das Projekt muss einer im Operationellen Programm Syddanmark-Schleswig-K.E.R.N. definierten Priorität und mindestens einem der jeweils zugehörigen Handlungsfelder zugeordnet werden können.
  • Der EFRE-Zuschuss (Regelförderquote von 65% der förder­fähigen Gesamtkosten) ist komplementär zu der nationalen Kofinanzierung.
  • Das Projekt muss additional sein und darf keine Pflichtaufgabe eines Projektträgers darstellen.
  • Das Projekt muss in Übereinstimmung mit den Regeln des Operationellen Programms sowie der Gesetzgebung der Europäischen Union und der Nationalstaaten stehen.
  • Das Projekt muss die gesetzlichen Bestimmungen im Hinblick auf die öffentliche Vergabe und die staatlichen Beihilfen einhalten. [3]
  • Das Projekt darf keine andere europäische Förderung für dieselben Projektaktivitäten erhalten.
  • Die förderfähigen Projektaktivitäten beginnen frühestens nach Eingang des Antrages beim INTERREG-Sekretariat.
  • Der EFRE-Zuschuss beträgt bei Erstbewilligung mindestens 25.000 €.

B Qualitative Auswahlkriterien

  • Das Projekt muss seine Kohärenz mit der Strategie des Programms erkennen lassen und dazu deutlich darstellen, wie es zur Umsetzung der ausgewählten Priorität einen Beitrag leisten soll.
  • Die Projektaktivitäten und der grenzüberschreitende Projektablauf (Umsetzungskonzept) sollen klar beschrieben, die Zielgruppen identifizierbar bezeichnet, die Ziele und Wirkungen nachvollziehbar dargestellt werden.
  • Das Projekt soll eine echte grenzüberschreitende Partnerschaft aufweisen. Dabei soll aus dem Projektantrag deutlich hervorgehen, in welchem Maße das Projekt gemeinsam vorbereitet, gemeinsam durchgeführt und gemeinsam finanziert werden soll sowie, ob es über gemeinsames Personal verfügt. 
  • Das Projekt soll einen grenzüberschreitenden Mehrwert beinhalten, insbesondere auch hinsichtlich seiner Wirkung für die Bevölkerung im Programmgebiet. Die Projektpartner sollen bemüht sein, konkrete Lösungen für grenzüberschreitende Problemstellungen und/oder Entwicklungsperspektiven für das Programmgebiet zu liefern.
  • Die Organisation des Projektes muss ein dem Typ und Inhalt des Projekts angemessenes Projektmanagement beinhalten.
  • Die Partnerschaft soll erkennbar auf eine langfristige Zusammenarbeit und eine nachhaltige Nutzung und Anwendung der Ergebnisse zielen, die nach einer EFRE-Förderung weitergeführt werden.

C Querschnittskriterien

In allen Prioritäten ist in den folgenden Querschnittsthemen zu bewerten, in welchem Umfang das Projekt

  • die Gleichstellung von Frauen und Männern und Chancengleichheit fördert
  • eine nachhaltige Einwirkung auf die Natur ausübt
  • einen innovativen Charakter besitzt
  • zu neuen Impulsen für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit führt
  • direkte und indirekte Beschäftigungseffekte auslöst
  • zur gegenseitigen Kenntnis und zu gegenseitigem Verständnis beiträgt
  • die Zweisprachigkeit (Dänisch und Deutsch) fördert

D Bewertung, Entscheidung, Ergänzung

Sobald von einer vollständigen Erfüllung der formalen Kriterien (A) und einer möglichst weitgehenden Erreichung der qualitativen Kriterien (B) und (C) auszugehen ist, werden die Anträge dem INTERREG-Ausschuss zusammen mit einer Beschlussvorlage des INTERREG-Sekretariats vorgelegt. Ergänzend sind bei Bedarf externe Experten zu konsultieren. Auf dieser Grundlage prüft das Gremium den Projektantrag, um hiernach eine Projektförderung zu billigen oder abzulehnen.

Auch bei Erfüllung der Auswahlkriterien besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung im Rahmen dieses INTERREG–Programms. Die Entscheidung wird nach verantwortungsgemäßem, gewichtendem Auswahlermessen nach den Vorgaben des Operationellen Programms, den hier festgelegten Projektauswahlkriterien sowie im Rahmen verfügbarer Fördermittel getroffen.

Die Auswahlkriterien können ergänzt, spezifiziert oder durch ein Punktbewertungssystem flankiert werden (bspw. bei Antragsüberhang). Förderhinweise, -grundsätze, Richtlinien und ähnliches, die die vorstehend beschriebenen Projektauswahlkriterien beinhalten, können erlassen werden. Änderungen oder Ergänzungen dieser Projektauswahlkriterien bedürfen einer Zustimmung der Verwaltungsbehörde und des INTERREG-Ausschusses.



[1]  Die Projektpartner sollen aus der Förderregion einschließlich der 20%-Gebiete kommen.  Außerhalb der Region ansässige Partner können ausnahmsweise beteiligt werden, wenn deren Beiträge für die Realisierung des Projekts unverzichtbar sind. Der Leadpartner muss jedoch in der Förderregion ansässig sein. 

[2] Durch private Beteiligung ausgelöste Fördermittel werden direkt an den jeweiligen Leadpartner zur unmittelbaren Mittelverwendung im Projekt abgetreten. Damit verändert sich die Wettbewerbssituation der Unternehmen im Markt nicht. Die private Kofinanzierung darf auf Programmebene maximal 5% der gesamten Fördermittel betragen.

 

[3] Im Rahmen dieses Programms werden keine staatlichen Beihilfen bzw. von der de minimis-Regel umfassten Förderungen im Sinne von Artikel 87 und 88 EG-Vertrag gewährt.


Siden er sidst opdateret 29-7-2010

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