Auswahlkriterien als PDF-Datei
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Anträge auf Förderung grenzüberschreitender Projekte im Rahmen des Operationellen Programms „INTERREG IV A Syddanmark-Schleswig-K.E.R.N“ 2007-2013 werden anhand von formalen, qualitativen und Querschnittskriterien bewertet und ausgewählt.
Die Anwendung der transparenten Kriterien soll dazu beitragen, dass die Ziele des Programms erreicht werden.
Es gehört zu den Aufgaben des INTERREG-Ausschusses (Begleitausschuss), die Kriterien für die Auswahl der kofinanzierten Vorhaben zu prüfen und zu billigen (Art. 65 Buchstabe a) der VO (EG) Nr. 1083/2006 des Rates vom 11.07. 2006) sowie die Auswahl der Projekte zu übernehmen (i.S. Art.19 Abs. 3 der VO Nr. 1080/2006).
Für die Auswahl der Projekte sind grundsätzlich die nachfolgenden Auswahlkriterien relevant:
Bei den formalen Kriterien der Projektauswahl handelt es sich um Grundanforderungen (A), die jedes Projekt in der nachfolgend bezeichneten Weise erfüllen muss.
Die qualitativen Kriterien (B) und die Querschnittskriterien (C) werden in die inhaltliche Bewertung der Projekte einbezogen. Diese Kriterien finden sich zugleich in den erwarteten Effekten des Projektes wieder, die im Förderantrag näher zu beschreiben und zu quantifizieren sind; im Zuge der Projektdurchführung werden die Effekte anhand von Indikatoren regelmäßig evaluiert.
Die Erfüllung der Auswahlkriterien wird vom INTERREG-Sekretariat überprüft und dokumentiert.
A Grundanforderungen (formale Kriterien)
B Qualitative Auswahlkriterien
C Querschnittskriterien
In allen Prioritäten ist in den folgenden Querschnittsthemen zu bewerten, in welchem Umfang das Projekt
D Bewertung, Entscheidung, Ergänzung
Sobald von einer vollständigen Erfüllung der formalen Kriterien (A) und einer möglichst weitgehenden Erreichung der qualitativen Kriterien (B) und (C) auszugehen ist, werden die Anträge dem INTERREG-Ausschuss zusammen mit einer Beschlussvorlage des INTERREG-Sekretariats vorgelegt. Ergänzend sind bei Bedarf externe Experten zu konsultieren. Auf dieser Grundlage prüft das Gremium den Projektantrag, um hiernach eine Projektförderung zu billigen oder abzulehnen.
Auch bei Erfüllung der Auswahlkriterien besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung im Rahmen dieses INTERREG–Programms. Die Entscheidung wird nach verantwortungsgemäßem, gewichtendem Auswahlermessen nach den Vorgaben des Operationellen Programms, den hier festgelegten Projektauswahlkriterien sowie im Rahmen verfügbarer Fördermittel getroffen.
Die Auswahlkriterien können ergänzt, spezifiziert oder durch ein Punktbewertungssystem flankiert werden (bspw. bei Antragsüberhang). Förderhinweise, -grundsätze, Richtlinien und ähnliches, die die vorstehend beschriebenen Projektauswahlkriterien beinhalten, können erlassen werden. Änderungen oder Ergänzungen dieser Projektauswahlkriterien bedürfen einer Zustimmung der Verwaltungsbehörde und des INTERREG-Ausschusses.
[1] Die Projektpartner sollen aus der Förderregion einschließlich der 20%-Gebiete kommen. Außerhalb der Region ansässige Partner können ausnahmsweise beteiligt werden, wenn deren Beiträge für die Realisierung des Projekts unverzichtbar sind. Der Leadpartner muss jedoch in der Förderregion ansässig sein.
[2] Durch private Beteiligung ausgelöste Fördermittel werden direkt an den jeweiligen Leadpartner zur unmittelbaren Mittelverwendung im Projekt abgetreten. Damit verändert sich die Wettbewerbssituation der Unternehmen im Markt nicht. Die private Kofinanzierung darf auf Programmebene maximal 5% der gesamten Fördermittel betragen.
Region Syddanmark | Damhaven 12 | DK-7100 Vejle | Email: kontakt@regionsyddanmark.dk | Tel: +45 76 63 10 00 | Fax: +45 76 63 20 00