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INTERREG

Bescheinigungsbehörde

Die Bescheinigungsbehörde ist zuständig für die finanztechnische Umsetzung des Programms. Die Funktion ist nach Vereinbarung der Partner angesiedelt bei:

Region Syddanmark
Regnskab og Finans
DK-7100 Vejle
Kontakt@regionsyddanmark.dk
www.regionsyddanmark.dk

Die Bescheinigungsbehörde (auch Zahlstelle genannt) ist zuständig für:

  • die Verwaltung des gemeinsamen Kontos mit den EU-Fördermitteln,
  • die Auszahlung der Zuschüsse an die Förderempfänger auf der Grundlage von testierten getätigten Kosten,
  • die Beantragung der EU-Mittel in Brüssel und
  • die Entgegennahme der Zahlungen aus Brüssel.

Diese Funktionen laufen elektronisch über eine gemeinsame Datenbank der europäischen Strukturfonds in Brüssel.

Die Bescheinigungsbehörde hat des Weiteren zur Aufgabe, zu Unrecht ausgezahlte Fördermittel beim Leadpartner bzw. dem betreffenden deutschen oder dänischen Programmpartner wieder einzuziehen.


Siden er sidst opdateret 22-7-2010

Region Syddanmark | Damhaven 12 | DK-7100 Vejle | Email: kontakt@regionsyddanmark.dk | Tel: +45 76 63 10 00 | Fax: +45 76 63 20 00